Klima- und Umweltschutz

     
 

Der Konstanzer Gemeinderat hat kürzlich mit einer Stimme Mehrheit beschlossen, Konstanz nicht bis 2030 klimaneutral zu machen. Das ist in den Augen der FGL fatal. Alle Anstrengungen der Stadt müssten in Richtung Klimaschutz gehen.

 
     

 

 

Fatale Folgen

Der Klimaschutz drängt mehr denn je. Studie um Studie wird deutlicher: wenn wir jetzt nicht handeln, dann bekommen wir das Ziel, die Erderwärmung auf plus 1,5 Grad zu beschränken, nicht mehr in den Griff. Global und lokal müssen jetzt alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um unseren CO2-Ausstoß drastisch zu senken, ansonsten werden die Folgen für die Erde fatal sein.

Mehrere zivilgesellschaftliche Initiativen haben das Ziel formuliert, dass Konstanz bis 2030 klimapositiv sein muss. Dem schließt sich die FGL vollumfänglich an. Es ist sehr gut, dass dieser Druck aus der Zivilgesellschaft kommt, denn nur gemeinsam kann dieses  außerordentlich wichtige und große Ziel erreicht werden.

Konstanz muss bis 2030 klimapositiv werden. Nur so kann die natürliche Lebensgrundlage am Bodensee für die Zukunft bewahrt werden. Für die Herausforderungen der Zukunft braucht es mehr denn je eine intakte Natur.

 

Energie und Klimaschutz: wenn nicht jetzt – wann dann?!

Unser Ziel ist die „Solarstadt Konstanz“ mit einer weitgehend autarken und klimaneutralen Energieversorgung. Dabei konnte die FGL eine Solarpflicht für alle Neubauten in Konstanz durchsetzen (wie in Tübingen), d.h. eine Pflicht, dass auf Neubauten eine Photovoltaikanlage errichtet werden muss, soweit das technisch und lagebedingt sinnvoll ist. An Stelle von Photovoltaikanlagen können andere Techniken, z.B. Solarthermie, Erdwärme, Wärmerückgewinnung usw., eingesetzt werden. Diese Pflicht soll in Kaufverträgen oder in Bebauungsplänen entsprechend verankert werden. Auch beim Bau von Gebäuden sollte, wenn möglich, der Klimakiller Beton nicht verwendet werden.

Weiterhin soll die Nutzung dezentraler regenerativer Energiequellen wie Abwasser, Biomasse, Wärmepumpen, etc. vorangebracht werden. Großes Potential sieht die FGL in der Installation von Blockheizkraftwerken und in der Abwasserwärmegewinnung in Wohnanlagen der WOBAK und privater Bauträger. Dazu müssen die Stadtwerke mit ihrem Know-how eingebunden werden.

Des weiteren soll die energieautarke Versorgung neuer Wohngebiete vorangetrieben werden. Hier hat die FGL für den neuen Stadtteil Hafner bereits den Beschluss im Gemeinderat herbeiführen können.

 

Flächendeckende energetische Sanierung

Die FGL setzt sich dafür ein, dass der aktuelle Gebäudebestand flächendeckend energetisch saniert wird. Klimaschutz und Denkmalschutz müssen dabei zusammengebracht werden. Nur durch eine Sanierung der Altbauten ist es möglich, den Energieverbrauch für Wärme deutlich zu senken. Die Stadt muss bei der energetischen Sanierung ihrer Gebäude beispielhaft vorangehen. Denn neben der Energieerzeugung ist die Energieeinsparung ein wichtiger Aspekt für den kommunalen Klimaschutz. Die energetische Sanierung der städtischen Gebäude schont nicht nur die Umwelt, sondern entlastet langfristig auch den städtischen Haushalt.

 

Natur- und Umweltschutz sind lebenswichtig

Die Bodenseeregion ist ein einzigartiger Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Der See ist zuallererst ein schützenswertes Naturgut und ein bedeutender Trinkwasserspeicher. Dies zu bewahren gehört zur politischen Grundhaltung der FGL und ist eine Verpflichtung unserer Generation gegenüber unseren Kindern. Wir lehnen deshalb jegliche Art der Intensivnutzung, z.B. durch eine Felchenmast (Netzgehege), ab. Stattdessen fordern wir umweltfreundliche Motorisierung der Privat- und Großschifffahrtsweg und die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes zum Wasserschutz.

Gerade in dicht besiedelten Gebieten müssen wir naturnahe Lebensräume erhalten und neue Baugebiete umweltfreundlich entwickeln (z. B. den Hafner). Eine lebenswerte Stadt braucht Grün- und Freiflächen. Grünflächen – vor allem solche mit vielen Bäumen – und begrünte Fassaden brechen den Schall und dienen somit als Lärmschutz, aber verbessern natürlich auch die  Luftqualität. Darüber hinaus sollen Blumenwiesen zum Insektenschutz und Biotope für Wildbienen angelegt werden. Auf allen städtischen Flächen dürfen keine Pestizide verwendet werden.

 

Grün in der Stadt

Die FGL unterstützt alle Initiativen aus der Bürgerschaft, die Nachbarschaftsgärten pflegen, bzw. neue anlegen möchten. Auf diesen Flächen sollen Obst und Gemüse angebaut werden, damit sich Konstanz zur „Essbaren Stadt“ entwickeln kann.

Eine dicht besiedelte Stadt braucht grüne Innenhöfe mit hoher Aufenthaltsqualität. Die FGL fordert  die kontinuierliche Entsiegelung von städtischen Innenhöfen. Eine Siedlungserweiterung auf Kosten von Waldgebieten – Schwaketen- und Lorettowald – sowie von Landschaftsschutzgebieten wird abgelehnt.

Die FGL fordert die Rückkehr zur ursprünglichen, konsequenten Baumschutzsatzung sowie die frühzeitige und standortgerechte Nachpflanzung als Ersatz für kranke und nicht mehr verkehrssichere Bäume. Eine umfangreiche Pflege des Baumbestands kann Baumfällungen verhindern. Die FGL setzt sich daher für eine solche Stärkung der städtischen Baumpflege und für die Ausweisung alter wertvoller Bäume als Baumdenkmale ein.

 

Vermeidung von Plastikmüll

Die Menge des Plastikmülls hat in den letzten Jahren immer mehr zugenommen. Nicht nur in den Meeren sammelt sich das Plastik zuhauf, sondern auch im Konstanzer Stadtgebiet. Eine große Menge dieses Plastikmülls ist auf Einwegverpackungen zurückzuführen. Deswegen hat die FGL einen Antrag analog zu Tübingen für eine kommunale Besteuerung von Einwegverpackungen von Speisen und Getränken eingebracht. Damit soll zum Umstieg auf Pfandsysteme motiviert und die Kosten für die Entsorgung reduziert werden. Aber auch insgesamt muss mehr Müll vermieden werden. Unverpackt-Läden leisten hier schon eine gute Vorreiterrolle. Unverpackt einzukaufen, wo es möglich ist, muss in Zukunft die Norm werden.



Das Thema Klima & Umweltschutz in den Ausschüssen

Technischer und Umweltausschuss (TUA)

Der Technische und Umweltausschuss beschäftigt sich mit allgemeinem Stadtbaurecht, städtebaulichen Wettbewerben und Bauvorhaben, Verkehrsangelegenheiten, Verwaltung der städtischen Straßen, Straßenbeleuchtung, Landschaftspflege und Umweltschutz. Er ist ein beschließender Ausschuss.

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Haupt,- Finanz- und Klimaausschuss (HFK)

Der Haupt,- Finanz- und Klimaausschuss ist nicht nur für den Haushalt und die Finanzen der Stadt zuständig, sondern auch für die Vergabe von Leistungen, die Wirtschaftsförderung, Städtepartnerschaften, Personal- und Verwaltung, Recht und Ordnung, Feuerwehr und mehr. Im Ausschuss werden Beschlüsse gefasst.

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Technischer Betriebsausschuss (TBA)

Der Technische Betriebsausschuss ist zuständig für alle Angelegenheiten der städtischen Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Personalangelegenheiten in den Technischen Betrieben.

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